4.5 Vermögensbildung
8 Der Stichtag für die Vermögensberechnung wird durch den Kreisvorstand festgelegt. Änderungsvorschlag: Der Stichtag wird durch die KMV und mit einem Vorlauf von mindestens 6 Monaten festgelegt.
12 Gesamtvermögen zum Stichtag – Mitgliederzahl des Ortsverbands x EUR 100,00 -> die Formel ist mißverständlich formuliert; der Bindestrich zwischen Stichtag und Mitgliederzahl kann als Minus interpretiert werden, soll aber wohl als = verstanden werden